Neue Anträge für die Benutzungserlaubnis zum Befahren des Ratzeburger Sees (sog. “Plakette”)
Liebe Club-Mitglieder.
Wir alle hoffen, dass ihr alle gut ins neue Jahr gekommen seid.
Wir möchten diejenigen, die ein Segelboot o.ä. besitzen und den Ratzeburger See für die Ausübung des Wassersports nutzen, sehr gern an eure Verantwortlichkeit für die Beantragung der privatrechtlichen Benutzungserlaubnis zum Befahren der Ratzeburger Seen erinnern.
Wie ihr ja als Verantwortliche selbst wisst, haben alle bisherigen blauen „Plaketten“ mit Ablauf des Jahres 2024 ihre Gültigkeit verloren.
Für alle Boote & Surfbretter, die auf dem Ratzeburger See genutzt werden, muss ab der Saison 2025 ein neuer Antrag auf privatrechtliche Benutzungserlaubnis gestellt werden.
Für Club-Mitglieder können die Anträge beim Schriftteam des Clubs eingereicht werden. Die Gebühren werden vom Club eingezogen und an den Kreis Herzogtum Lauenburg weitergegeben, daher die Anträge nicht beim Kreis einreichen und dort eigenständigen Zahlungen leisten, vielen Dank.
Für die Erteilung von Benutzungserlaubnissen sind folgende amtliche Bootsführerscheine vorzulegen:
a) Segelboote – Sportsegelschein/Jüngstensegelschein/Segelgrundschein
b) Windsurfer – Windsurfing-Grundschein
Bitte reicht bis Sa 22.02.2025 um 14h folgende Unterlagen digital an unser Schriftteam (Sven Olaf Maack & Steffen Thiemann): schrift ( at ) segler-club-hansa ( punkt ) de
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung einer privatrechtlichen Nutzungserlaubnis inklusive der beiliegenden und unterschriebenen Einwilligung zur Verarbeitung (zwei Unterschriften erforderlich, Hinweis Kreis RZ: “Die Anträge müssen nur digital unterschrieben werden, es reichen Buchstaben, genau wie bei der Datenschutzerklärung“) WICHTIG: Dateiname “NAME MITGLIED Antrag Plakette RZ-See 2025“
- Scan/Foto/Kopie des Segelscheins (Sportbootführerschein Binnen Segeln, Sportsegelschein, Jüngstensegelschein, Segelgrundschein oder Windsurfing-Grundschein) WICHTIG: Dateiname “NAME MITGLIED Führerschein BEZEICHNUNG“
- soweit vorhanden: Scan/Foto/Kopie über eine mögliche bestehende Haftpflichtversicherung WICHTIG: Dateiname “NAME MITGLIED Haftpflichtversicherung”
Nur notfalls persönlich zur Jahreshauptversammlung am So 23.02.2025 um 14h im Bootshaus oder bitte nur in Ausnahmefällen postalisch an den Segler-Club Hansa von 1898 e.V., Wakenitzufer 11, 23564 Lübeck.
Für Elektromotoren ist zusätzlich zur privatrechtlichen Benutzungserlaubnis des Bootes auch eine Ausnahme nach Landeswasserrecht (wasserrechtliche Genehmigung, Antrag) zu beantragen, und zwar nicht beim Club, sondern direkt beim
Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Wasserwirtschaft
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
Gerne per E-Mail an:
Motorboote ( at) Kreis-RZ ( punkt) de
Motorboote mit einem Elektromotor, mit einer Leistungsgrenze bis zu 6.000 W, sind führerscheinfrei.
Bitte beachtet alle als Verantwortliche und verantwortungsvolle Segelsportlerinnen und Segelsportler unbedingt das Folgende:
Aktualisierte Regelungen für das Befahren des Ratzeburger Sees
Auszüge aus den Regelungen für den Bootsverkehr auf den Ratzeburger Seen
Übersichtskarte Naturschutzgebiet Ostufer des Großen Ratzeburger Sees
Datenschutzhinweise des Segler-Club Hansa von 1898 e.V.
Umweltschutz: Vereine und Verbände haben bereits 1980 “zehn goldene Regeln” für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur aufgestellt. In Bezug auf den Ratzeburger See lauten die wichtigsten Regeln:
- Ausreichend Abstand von Schilf- und Röhrichtbeständen halten
- Flachwasserbereiche meiden
- Tiere, insbesondere brütende Vögel, nicht stören
- Keinen unnötigen Lärm verursachen
- Wasser unbedingt sauber halten
Bootsreinigung: Merkblatt des Kreises Herzogtum Lauenburg zur Reinigung von Sportbooten
Biozidfreies Antifouling: Der Ratzeburger See und der Schaalsee fallen unter die sogenannte Wakenitz-Verordnung, die auf der Wakenitz und dem Ratzeburger See den Einsatz von biozidhaltigen Antifouling-Produkten untersagt. Seit 1999 sind daher nur biozidfreie Bewuchsschutzverfahren erlaubt. Am Schanzenberg und rund um den Ratzeburger See tritt inzwischen starker hartschaliger Bewuchs mit Zebra- und Quaggamuscheln auf. Dennoch können auch hier biozidfreie Verfahren wie Antihaftbeschichtungen/Antihaftfolien verwandt werden. Bei biozidfreien Antihaftbeschichtungen muss damit gerechnet werden, dass sie 1- bis 2-mal in der Saison mit einem Schwamm gereinigt werden müssen. Wenn reinigungsfähige Hartbeschichtungen eingesetzt werden, müssen diese entweder einmal in der Saison oder am Ende der Saison gereinigt werden.
Obwohl die Zebra- und Quaggamuschel im Ratzeburger See schon weit verbreitet sind, sollten alle Boote und Trailer, die am See in das Wasser gesetzt werden vorher gründlichst gereinigt werden. Gleiches gilt für Boote aus dem See, die in andere Gewässer verbracht werden. Eine ausführliche Anleitung zur Reinigung ist in dem Kapitel: „Maßnahmen zur Verhinderung der Verschleppung von Arten“ zu finden.