Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Anschrift
Geburtsdatum
Name Crew
Bootsklasse
Segelnummer Regatta
Datum
Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers/einer Bootsführerin, an einer Regatta/Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm/ihr, er/sie übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine/ihre Mannschaft. Der Bootsführer bzw. die Bootsführerin ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner/ihrer Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer/der Teilnehmerin während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner/ihrer VertreterInnen, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten = solche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, die den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der Teilnehmende vertrauen darf) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit beruhen. Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV (alles unter www.dsv.org), die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung, alle in ihrer zum Zeitpunkt der Veranstaltung jeweils gültigen Fassung, sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
ja, einverstanden
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren Einverständnis Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel des/der Erziehungsberechtigten
Ort & Datum