Neue Befahrensregeln Ratzeburger See

Neue Befahrensregeln Ratzeburger See

Hier eine Nachricht unseres Club-Mitglieds Meno (Bülow):

Liebe Vorstände,

vor einigen Tagen wurden die neuen Regelungen für den Bootsverkehr auf den Ratzeburger Seen veröffentlicht. Zunächst handelt es sich lediglich um eine Vorlage der Verwaltung. Am 16.09.2024 berät der Haupt- und Innenausschuss des Kreises über die Vorlage. Segnet dieser die Verwaltungsvorlage ab, empfiehlt er dem Kreistag, der Vorlage zuzustimmen.

Die Sitzung des Haupt- und Innenausschusses ist öffentlich. Ich werde mir das einmal anhören, vielleicht haben Zuschauer ja auch die Möglichkeit, sich an der Diskussion zu beteiligen. Bei der Vielzahl der Tagungsordnungspunkte kann ich mir allerdings nicht vorstellen, dass Zeit für umfangreiche Erörterungen bleibt.

Der beigefügte Link führt euch zu den Unterlagen.

https://www.herzogtum-lauenburg.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1000887&refresh=false

Viele Grüße

Meno Bülow

Hinweis der Redaktion unseres Clubs: Das Beitragsbild zeigt die sogenannten 17 Sustainable Development Goals (SDG´s) der 2030 Agenda for Sustainable Development der Vereinten Nationen (UN), wozu auch nachhaltiger Naturschutz und respektvoller Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen gehört. Insbesondere uns als Segelsportbegeisterte wird damit eine große Verantwortung zugewiesen.

Beschlussvorschlage

Der Haupt- und Innenausschuss empfiehlt,

der Kreistag beschließt, 

den Regelungen für den Bootsverkehr auf den Ratzeburger Seen ab dem 01.01.2025 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, zuzustimmen.

Sachverhalt

Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist Eigentümer der die in der Stadt Ratzeburg belegenen Ratzeburger Seen im Naturpark Lauenburgische Seen.

Die Ratzeburger Seen dienen neben vielen Nutzungsansprüchen (z. B. Fischerei und gewerbliche Fahrgastschifffahrt) vornehmlich den Zwecken der Naherholung, die sich durch den Badebetrieb an mehreren Badestellen an den Seen und einem großen Netz an Uferwanderwegen widerspiegeln, des Weiteren der Ausübung des Wassersportes durch Freizeitsportler mit ihren Ruder-, Segel- und Motorbooten (“Bootsverkehr”).

Der Bestand von Booten auf den Ratzeburger Seen hat gegenüber dem vorherigen Erlaubniszeitraum (2014-2024) leicht zugenommen. Es sind zurzeit 1.470 Wasserfahrzeuge auf den Seen registriert (Stand 12.06.2024), davon

  • 1.100 Boote (einschließlich Jugend- und Ausbildungsboote) für die Wassersportvereine und
  • 370 Boote für vereinsungebundene Nutzende

Der Bootsbestand als solcher setzt sich im Übrigen wie folgt zusammen

BootsgattungAnzahl
Offene Segelboote622
Kajütsegelboote409
Katamarane44
Offene Motorboote (elektrisch)311
Kajütmotorboote (elektrisch)59
Surfbretter24
Segelkutter1

Für das Befahren der Ratzeburger Seen gelten die privatrechtliche Regelungen für den Bootsverkehr auf den Ratzeburger Seen. Nach den Erfahrungen des ablaufenden Erlaubniszeitraumes haben sich die bisherigen Regelungen in der Praxis bewährt. Es wird daher von der Verwaltung vorgeschlagen, hieran im Wesentlichen auch künftig

festzuhalten.

Gegenüber den bis zum 31.12.2024 geltenden Regelungen soll nun der Aspekt des Natur- und Umweltschutzes mehr Berücksichtigung finden, da die Lage des Großen Ratzeburger Sees am FFH-Gebiet “Ostufer Großer Ratzeburger See und Mechower Grenzgraben” dazu führt, dass zu prüfen ist, ob die Nutzung des Sees zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzziele des FFH-Gebiets führt. Bei den übrigen Änderungen handelt es sich größtenteils um praxisnahe oder redaktionelle Anpassungen.

Wie beschrieben, dienen die Ratzeburger Seen unterschiedlichen Nutzungsansprüchen. Die Kulisse der „Ratzeburger Seen“ ist zugleich aber auch von besonderer Bedeutung für den Natur- und Umweltschutz. Nicht nur, aber auch wegen des am Ostufer des Großen Ratzeburger Sees unter Schutz gestellten Gebietes. Unabhängig hiervon haben weite Teile des Westufers des Großen Ratzeburger Sees und Teile der Ufer des Küchensees Biotopstatus. Wir sprechen somit über einen wertvollen Raum für die heimische Natur bzw. die Vogelwelt.

Die Untere Naturschutzbehörde hat ein Artenschutzgutachten in Auftrag gegeben, um die Auswirkungen der Nutzung auf die geschützten Gebiete abschätzen zu können. Gegenstand des Gutachtens sind avifaunistische Erfassungen an den Ratzeburger Seen, Datenrecherchen zur Avifauna an den Ratzeburger Seen und in der Umgebung sowie zur

Nutzung der Ratzeburger Seen und eine Literaturrecherche zum Einfluss anthropogener Störungen auf Wasservogel.

Ziel des Gutachtens ist es, Maßnahmen zu entwickeln, die gleichzeitig den Schutz der heimischen Natur bzw. Vogelwelt an den Ratzeburger Seen gewährleisten und auf der anderen Seite die Interessen der Wassersportler und Erholungssuchenden berücksichtigen.

Dabei geht es nicht um Verbote, sondern um Lösungen etwaiger potenzieller Konflikte zwischen Mensch und Natur. Das Artenschutzgutachten weist unter Punkt Nr. 6 u. a. Empfehlungen für Ruhezonen, zeitliche Beschränkungen, Wassersportarten, Bootstypen und Wassersportveranstaltungen aus.

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Fachdienst Naturschutz aus diesen Empfehlungen Vorschläge erarbeitet, die in die neuen Befahrensregeln einfließen sollen.

In dem Prozess wurden auf zwei im März bzw. April dieses Jahres bei der Kreisverwaltung stattgefundenen Veranstaltungen Vertreter aus den Hauptsparten des Wassersportes, nämlich dem Kanu-, Ruder- und Segelsport sowie des Kreisseglerverbandes und der DLRG, des THW Ratzeburg, des Polizeireviers Ratzeburg, des Amtes Lauenburgische Seen, der Stadt Ratzeburg sowie des FD 430 angehört.

Die neuen, einvernehmlich entwickelten Regelungen sollen die Eigenverantwortung und die Selbstverpflichtung der Nutzenden gegenüber der Natur sensibilisieren und fördern, in dem hierfür geeignete Maßnahmen aufgezeigt werden.

Im Folgenden werden kurz die Punkte genannt, die für die neuen Befahrensregeln besonders relevant sind:

  • Ausweisung von Schutzbereiche zur Brutzeit und zur Winterruhe
  • Abstandregelungen zum Ufer und Röhricht-, Schwimmblatt- oder anderen Pflanzenstandorten
  • Jahres- und tageszeitliche Beschränkungen
  • Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit für Maschinenfahrzeuge

In der Vorlage als Anlage 2 beigefügten Synopse sind die aktuell geltenden und die geplanten neuen Befahrensregeln gegenübergestellt.

Die geplante Neufassung der Regelungen für den Bootsverkehr auf den Ratzeburger Seen soll in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde – mit Blick auf den Wassersport auf den Seen – zum Anlass genommen werden, die Öffentlichkeitsarbeit zu verstärken (z.B. Flyer, Internetauftritte, entsprechende Beschilderung der Einstiegsstellen mit Kartenmaterial für Zonen/Verbote/Gefährdung (z. B. Wind, Regatta). Dergestalt wurden auch schon nach Kontaktdaten für Meldungen/Nachfragen bei Verstößen angefragt. In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich hervorzuheben, dass viele Vereine bereits heute schon Öffentlichkeitsarbeit betreiben und leisten. Sie haben dem Kreis ihre Unterstützung zugesagt.

Die Öffentlichkeitsarbeit wurde besonders beim Thema SUPs nochmal thematisiert. In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der SUPs auf den Ratzeburger Seen erheblich erhöht, die leider auch in die Schilfbereiche befahren oder nicht geeignete Einstiegsstellen nutzen.

Ausblick:

Die Überarbeitung der Höhe der den Bootsverkehr betreffenden Nutzungsentgelte wird mit einer separaten Vorlage erfolgen.

Die Entgelte für die Erlaubnis zum Befahren der Ratzeburger Seen mit Wasserfahrzeugen (Ziffer 6 der Entgelttabelle) könnten gemäß der 2. Änderung des Tarifes des Kreises Herzogtum Lauenburg bereits heute mit 19 v. H. Umsatzsteuer besteuert werden.

Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) sieht eine Verlängerung der Übergangsregelung zur verpflichtenden Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) für juristische Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 27 Abs. 22 Satz 2 UStG in Verbindung mit § 27 Abs. 22a UStG um zwei weitere Jahre – also bis zum 31. Dezember 2026 – vor.

Das Bundeskabinett hat am 5.6.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 2024 beschlossen. Die Entscheidung von Bundesrat und Bundestag bleibt abzuwarten.

Seit Einführung der aktuellen Entgelte zum 01.01.2014 hat sich der Verbraucherindex für Deutschland vom Indexstand des Monats Januar 2014 bis zum aktuellen Indexstand vom Monat Mai 2024 um 27,8 v. H. prozentual geändert.

Bei der Anpassung der Entgelte sind somit neben der Erhöhung des Entgelts auch die Auswirkungen einer möglichen Besteuerung zu berücksichtigen. 

https://www.herzogtum-lauenburg.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1000887&refresh=false