Neue Befahrensregeln Ratzeburger See (Bericht LN vom 13.09.2024)
Im Folgenden ein Bericht der LN Lauenburg vom 13.09.2024, Seite 10, vielen Dank an Meno (Bülow) für das Teilen.
Hinweis der Redaktion unseres Clubs: Das Beitragsbild zeigt die sogenannten 17 Sustainable Development Goals (SDG´s) der 2030 Agenda for Sustainable Development der Vereinten Nationen (UN), wozu auch nachhaltiger Naturschutz und respektvoller Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen gehört. Insbesondere uns als Segelsportbegeisterte wird damit eine große Verantwortung zugewiesen.
Hier der Link zu den Sitzungsunterlagen im Kreis Herzogtum Lauenburg: https://www.herzogtum-lauenburg.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1000887&refresh=false inkl. Anlagen:
- Regelungen Bootsverkehr Ratzeburger Seen 2025-2034 Lesefassung
- Synopse Regelungen Bootsverkehr Ratzeburger Seen 2025-2034
- Übersichtskarte NSG und Schutzbereiche an den Ratzeburger Seen – neu
Bericht der LN Lauenburg vom 13.09.2024, Seite 10:
Ratzeburger See: Einschränkungen für Freizeitsegler und Wassersportler
Zum Schutz der Natur gelten ab 2025 neue Regeln – Vorgesehen sind Nachtfahrverbote und Höchstgeschwindigkeiten
Von Julia Dittmann
Keine Boote auf dem Wasser zwischen 23 und 5 Uhr. Weder Kanus noch Motorboote. Das ist eine der neuen Regeln, die auf den Ratzeburger Seen am kommendem Jahr gelten sollen. Sie gilt übrigens nicht für die Polizei, Retter oder den Fischereipächter, sehr wohl aber alle Freizeitseglerinnen und Wassersportler.
Hintergrund ist die Natur. Sie soll nämlich laut Kreisverwaltung noch stärker geschützt werden. Die überarbeiteten Regeln stehen am Montag, 16. September, auf der Tagesordnung im Haupt- und Innenausschuss des Kreises in der feuerwehrtechnischen Zentrale in Elmenhorst. Die Regeln, die vor allem die Vogelwelt an den Seeufern schützen sollen, beruhen auf einem Artenschutzgutachten, das die Untere Naturschutzbehörde in Auftrag gegeben hat.
Elektrische SUPs und Jetskis verboten
Laut Vorlage im Ausschuss sind aktuell 1470 Wasserfahrzeuge auf dem See registriert. Eine solche Erlaubnis brauchen alle Boote, die nicht aus Muskelkraft betrieben werden, sprich Segel- oder Motorboote. Hausboote sind auf den Ratzeburger Seen schon lange verboten. Jetzt sollen auch elektrische Surfboards, Hydrofoil-Bikes, elektrische Stand-up-Paddling-Boards (SUP) und Jetskis verboten werden.
Die Regel ist vor allem präventiv, sagt Kreissprecher Tobias Frohnert auf Nachfrage. Sie beruht ebenfalls auf dem Gutachten. Nur wenige solcher Wasserfahrzeuge seien bislang gesichtet worden, und keine Benutzungserlaubnis sei beim Kreis gestellt worden. „Vermutlich handelt es sich dabei um Tagesgäste.“ Elektro-SUPs und Hydrofoils seien laut Vorlage ungewohnt, scheuchten Vögel auf und könnten wegen ihrer hohen Geschwindigkeit eine Gefahr für alle anderen auf dem See werden.
Nur noch zwölf Kilometer pro Stunde erlaubt
Apropos Geschwindigkeit. Bislang gilt: Sieben Kilometer pro Stunde sind erlaubt im Bereich südlich der Anleger der Personenschifffahrt „Lüneburger Damm“ und „Römnitzer Mühle“.
„Für die übrige Seenfläche ist eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde zugelassen. Diese Geschwindigkeit soll nun auf zwölf Kilometer pro Stunde abgesenkt werden“, erklärt Tobias Frohnert. Auch hier sollen Ausnahmen für Retter, Begleitboote beim Training oder Sportveranstaltungen gelten.
Neben dem Nachtfahrverbot und der neuen Höchstgeschwindigkeit stehen in der überarbeiteten Fassung weitere Regeln zum Schutz der Vogelwelt.
In der Brutzeit, von April bis Juli, gilt etwa: Am nördlichen Westufer, nördlich und südlich von Groß Sarau, soll möglichst circa 100 Meter Abstand vom Ufer gehalten werden. Auf beiden Seiten im nördlichen Ratzeburger See soll außerdem von November bis Februar 300 Meter Abstand gehalten werden. Die genauen Gebiete sind in einer Grafik der Kreisverwaltung markiert.
Grundsätzlich sollen Boote dem Ufer und den Uferpflanzen nicht zu nahe kommen: Für per Muskelkraft betriebene Fahrzeuge, also Kanus und SUPs, gelten 30 Meter, für alle anderen 100. An- und Ablegen ist nur an Stegen oder gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Überwinternde Wasservögel nicht stören
Von November bis Februar, wenn Wasservögel rasten und überwintern, sollen alle Boote und Boards möglichst auf der Seemitte fahren, um die Tiere nicht zu stören.
Bei der Entwicklung der Regeln spielten neben dem Gutachten auch die Ideen und Vorschläge von Vertretern des Kanu-, Ruder- und Segelsport, des Kreisseglerverbandes, der DLRG, des THW Ratzeburgs, des Polizeireviers Ratzeburg, des Amtes Lauenburgische Seen, der Stadt Ratzeburg und des Fachdienstes Naturpark Lauenburgische Seen in der Kreisverwaltung eine Rolle.
Eduard Peters, Vorsitzender des Kreisseglerverbandes, findet die Regeln in Ordnung. „Damit können wir leben und arbeiten.“ Trotzdem werde er zu der Sitzung kommende Woche gehen. Der Grund: das neue Schutzgebiet am Westufer. Das dürfe nicht zu breit werden. „Sonst können wir keine Regatten mehr fahren.“
Quelle: LN Lauenburg vom 13.09.2024, Seite 10