Natur- und Umweltschutz

… sollte für Segler selbstverständlich sein.

 

Vereine und Verbände haben bereits 1980 “zehn goldene Regeln” für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur aufgestellt.

In Bezug auf den Ratzeburger See lauten die wichtigsten Regeln:

– ausreichend Abstand von Schilf- und Röhrichtbeständen halten
– Flachwasserbereiche meiden
– Tiere, insbesondere brütende Vögel, nicht stören
– keinen unnötigen Lärm verursachen
– Wasser unbedingt sauber halten

 

Bootsreinigung

Merkblatt des Kreises Herzogtum Lauenburg zur Reinigung von Sportbooten: Merkblatt Bootsreinigung

 

Bewuchs-Situation: Vielfältiger Süßwasserbewuchs mit Zebra-, Quaggamuscheln und Algen

Der Ratzeburger See und der Schaalsee fallen unter die sogenannte Wakenitz-Verordnung, die auf der Wakenitz und dem Ratzeburger See den Einsatz von biozidhaltigen Antifouling-Produkten untersagt. Seit 1999 sind daher nur biozidfreie Bewuchsschutzverfahren erlaubt. Am Schanzenberg und rund um den Ratzeburger See tritt inzwischen starker hartschaliger Bewuchs mit Zebra- und Quaggamuscheln auf. Dennoch können auch hier biozidfreie Verfahren wie Antihaftbeschichtungen/Antihaftfolien verwandt werden. Bei biozidfreien Antihaftbeschichtungen muss damit gerechnet werden, dass sie 1- bis 2-mal in der Saison mit einem Schwamm gereinigt werden müssen. Wenn reinigungsfähige Hartbeschichtungen eingesetzt werden, müssen diese entweder einmal in der Saison oder am Ende der Saison gereinigt werden.

Als Orientierungshilfe und Kontrolle zur Bestimmung des besten Zeitpunkts einer frühzeitigen Reinigung sollte am Liegeplatz eine unbeschichtete Plastik-Platte angebracht werden. Diese sollte mindestens in 1 m Tiefe ausgehängt werden, da sich die Muscheln von der Tiefe aus ansetzen. Diese Prüfplatte sollte auf den Ansatz von Muschelsaat wöchentlich geprüft werden, indem festgestellt wird, ob sich eine raue Oberfläche gebildet hat. So kann frühzeitig ein beginnender Bewuchs mit Muscheln sicher am Liegeplatz erkannt werden.

Obwohl die Zebra- und Quaggamuschel im Ratzeburger See schon weit verbreitet sind, sollten alle Boote und Trailer, die am See in das Wasser gesetzt werden vorher gründlichst gereinigt werden. Gleiches gilt für Boote aus dem See, die in andere Gewässer verbracht werden. Eine ausführliche Anleitung zur Reinigung ist in dem Kapitel: „Maßnahmen zur Verhinderung der Verschleppung von Arten“ zu finden.

Mehr unter: umweltbundesamt.de/gross-sarau-ratzeburger-see#was-kann-ich-tun

 

Schutzgebiete Ratzeburger See

Das Ostufer des Großen Ratzeburger Sees ist zum größten Teil unter Naturschutz gestellt. Auf den Wasserflächen des Schutzgebietes gilt ein generelles Befahrensverbot für Segelboote. Die gesperrten Flächen verlaufen in einem etwa 50 m breitem Streifen parallel zur Schilfkante. Sie sind durch gelbe Tonnen gekennzeichnet.

 

Außerdem besteht ein Nachtankerverbot für den See. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Buchten südlich von Kalkhütte und Buchholz.

Motorboote sind auf dem See nicht zugelassen. Eine Ausnahme bilden die Sicherungs- und Rettungsboote.

Mehr Infos zum Befahren des Ratzeburger Sees und der Wakenitz unter: Landesverordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs und des Befahrens mit Wasserfahrzeugen auf der Wakenitz und den Ratzeburger Seen vom 25. Januar 2000