Natur- und Umweltschutz

… sollte für Segler selbstverständlich sein.

 

Vereine und Verbände haben bereits 1980 “zehn goldene Regeln” für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur aufgestellt.

In Bezug auf den Ratzeburger See lauten die wichtigsten Regeln:

– ausreichend Abstand von Schilf- und Röhrichtbeständen halten
– Flachwasserbereiche meiden
– Tiere, insbesondere brütende Vögel, nicht stören
– keinen unnötigen Lärm verursachen
– Wasser unbedingt sauber halten

Merkblatt des Kreises Herzogtum Lauenburg zur Reinigung von Sportbooten: Merkblatt Bootsreinigung

Das Ostufer des Großen Ratzeburger Sees ist zum größten Teil unter Naturschutz gestellt. Auf den Wasserflächen des Schutzgebietes gilt ein generelles Befahrensverbot für Segelboote. Die gesperrten Flächen verlaufen in einem etwa 50 m breitem Streifen parallel zur Schilfkante. Sie sind durch gelbe Tonnen gekennzeichnet.

 

Außerdem besteht ein Nachtankerverbot für den See. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Buchten südlich von Kalkhütte und Buchholz.

Motorboote sind auf dem See nicht zugelassen. Eine Ausnahme bilden die Sicherungs- und Rettungsboote.

Mehr Infos zum Befahren des Ratzeburger Sees und der Wakenitz unter: Landesverordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs und des Befahrens mit Wasserfahrzeugen auf der Wakenitz und den Ratzeburger Seen vom 25. Januar 2000