Club-Formalien

Segler-Club Hansa

Aufnahmeantrag

Satzung

Vereinsordnung Beiträge & Gebühren

Vereinsordnung Gelände Lübeck

Vereinsordnung Gelände Schanzenberg

Vereinsordnung Jugend

Vereinsordnung Kranen

 

Kreis Herzogtum Lauenburg

Benutzungserlaubnis Ratzeburger See

Naturschutzgebiet Ostufer des Großen Ratzeburger Sees

Merkblatt Bootsreinigung Ratzeburger See

Ausnahmegenehmigung Motorfahrzeug

 

Vereinsordnung Beiträge und Gebühren in der Fassung vom 26. Februar 2023

 

I. Allgemeines

Die Vereinsordnung Beiträge und Gebühren gilt für jeweils ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn auf der Jahreshauptversammlung keine abweichende Regelung beschlossen wurde.

Bei Ein- oder Austritt erfolgt die Abrechnung der Beiträge und Gebühren quartalsweise.
Alle Beiträge und Gebühren der Mitglieder werden ab 01.01.2018 per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Beiträge und Gebühren werden zu folgenden Terminen fällig:

1. Quartal Fälligkeit 31.03. j.J.:  1/4 Beitrag – 1/4 Liegeplatz incl. Nebenkosten – 1/4 Hauspacht incl. Nebenkosten – DSV- Orgabeitrag – Ersatzzahlung für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit

2. Quartal Fälligkeit 30.06. j.J.:  1/4 Beitrag – 1/4 Liegeplatz incl. Nebenkosten – 1/4 Hauspacht incl. Nebenkosten – RZ-Gebühr – Trailerstellplatz

3. Quartal Fälligkeit 30.09. j.J.: 1/4 Beitrag – 1/4 Liegeplatz incl. Nebenkosten – 1/4 Hauspacht incl. Nebenkosten – Spindmiete

4. Quartal Fälligkeit 31.12. j.J.: 1/4 Beitrag – 1/4 Liegeplatz incl. Nebenkosten – 1/4 Hauspacht incl. Nebenkosten – Verbrauchskosten Schanzenberg – Trainings- u. Bootsnutzungsgebühr Jugend – Zugang W-LAN  – SCH Krangebühr – Bootslagerung Winter

 

II. Organisationsbeitrag

Der jährliche Organisationsbeitrag beträgt für:

ordentliche Mitglieder 20,– €
fördernde Mitglieder 20,– €
Jugendmitglieder 10,– €
Familienmitglieder 1 20,– €

Der Organisationsbeitrag wird an übergeordnete Verbände abgeführt.

1 Ehe/Lebenspartner des ordentlichen Mitglieds einer Familienmitgliedschaft.

 

III. Aufnahmebeitrag

Der einmalige Aufnahmebeitrag beträgt für:

ordentliche Mitglieder 100,– €
Familie 2 100,– €
fördernde Mitglieder 20,– €
Jugendmitglieder 3 20,– €

2 Ein wahlberechtigtes ordentliches Mitglied incl. Ehe/Lebenspartner und Kinder.
3 Mitglied der Jugendgruppe.

 

IV. Mitgliedsbeiträge

Der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag beträgt für:

ordentliche Mitglieder 175,– €
fördernde Mitglieder 60,– €
Jugendmitglieder 30,– €
Familien 4 210,– €
ordentliche Mitglieder mit ermäßigtem Beitrag 5 60,– €

4 Ein wahlberechtigtes ordentliches Mitglied incl. Ehe/Lebenspartner und Kinder.

5 Auf jährlichen Antrag kann der zu entrichtende Beitrag ermäßigt werden. Dies
gilt für: Schüler, Studierende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Auszubildende
bis maximal zum vollendeten 27. Lebensjahr.

V. Liegeplatzgebühren für Vereinsmitglieder Anlagen und Gelände Lübeck

Sommer – Liegeplatz Wasser 6 10,– € pro m2
Sommer – Liegeplatz Land 6 7,50 € pro m2
Sommer – Liegeplatz Bootshalle 6 11,– € pro m2

Winter – Liegeplatz Land 6 6,50 € pro m2
Winter – Liegeplatz Bootshalle 6 13,– € pro m2

Stellplatz – Straßentrailer Bootshalle 80,– €
Stellplatz – Straßentrailer Gelände 60,– €
Schlüsselpfand – Anlagen und Gelände Lübeck 20,– €
Krannutzungsgebühr – pro Kranung 7,8 15,– €

6 Die Liegeplatzgebühren berechnen sich für die Anlagen und Gelände wie folgt: Bootslänge x
Bootsbreite (jeweils aufgerundet auf den ½ Meter).

7 Winterlieger auf dem Gelände Lübeck haben das Kranen zum Ein- und Auslagern frei.

8 Regattasegler, welche im Namen des SCH an Regatten teilnehmen, haben das Kranen frei.

 

VI. Beiträge und Gebühren für Vereinsmitglieder Anlagen und Gelände Schanzenberg

Sommer – Liegeplatz Wasser 250,– €
Sommer – Liegeplatz Land 135,– €
Sommer – Liegeplatz Kanu / Ruderboot Land 65,– €

Winter – Liegeplatz Land 6 7,– € pro m2
Winter – Liegeplatz Zelt 6 14,– € pro m2

Ratzeburger See – Benutzungsgebühr 9 90,– €
Kranbenutzungsgebühr – pro Kranung 10, 11 15,– €

Wochenendhaus Pacht – mit Wasser-Liegeplatz 12 635,– €
Wochenendhaus Pacht – mit Land-Liegeplatz 12 600,– €
Wochenendhaus Pacht – ohne Liegeplatz 12 575,– €

Wohnwagen Pacht – mit Wasser-Liegeplatz 12 400,– €
Wohnwagen Pacht – mit Land-Liegeplatz 12 375,– €
Wohnwagen Pacht – ohne Liegeplatz 12 330,– €

Bootseigner – Wasser, Abwasser, Müll 13, 14 40,– €
Wochenendhaus – Wasser, Abwasser, Abfall 13 90,– €
Wohnwagen – Wasser, Abwasser, Abfall 13 70,– €

Schlüsselpfand – Anl. und Gelände Schanzenberg 20,– €

Nutzungsgebühr W-LAN Schanzenberg
1.-3. Lizenz 20,– €
Nutzungsgebühr W-LAN Schanzenberg
jede weitere Lizenz 5,– €

9 Die Benutzungsgebühr wird vom Kreis Herzogtum Lauenburg pro Boot und pro Jahr
festgesetzt und eingezogen.

10 Ein Winterlieger auf dem Gelände Schanzenberg haben das Kranen zum Ein- und Auslagern frei

11 Ein Regattasegler, welche im Namen des SCH an Regatten teilnehmen, haben das Kranen frei.

12 Die Kopplung Haus/Wohnwagen Liegeplatz entfällt.

13 Der Betrag stellt die umgelegten Basiskosten dar.

14 Bootsbesitzer mit Wasser oder Landliegeplatz, ohne Haus oder Wohnwagen.

Der individuelle Wasserverbrauch wird pro Wochenendhaus abgerechnet.

VII. Sonstige Beiträge und Gebühren für Vereinsmitglieder

Gemeinschaftsarbeit – pro nicht geleisteter Pflichtstunde 30,– €

Trainingsgebühren für Jugendmitglieder 15 25,– €
Bootsnutzungspauschale für Jugendmitglieder 16 40,– €

Spind & Kisten HL/RZ 20,– €

15 Die Trainingsgebühren werden in Form einer Pauschale für die Teilnahme am Jugendtraining erhoben.

16 Die Bootsnutzungspauschale beinhaltet die Nutzung vereinseigener Boote, wenn kein gesonderter
Nutzungsvertrag geschlossen wurde.

 

VIII. Gebühren für Gäste (incl. W-LAN)

Ort Leistung Saison Monat
Schanzenberg Liegeplatz Wasser 7 310,– € 90,– €
Liegeplatz Land 7 165,– € 45,– €
Liegeplatz Kanu 65,– € 22,– €
Stellplatz Trailer 7 90,– € 22,– €
Lübeck Wakenitz Liegeplatz Wasser 6 7 17,– € / m² 5,– € / m²
Liegeplatz Land 6 7 12,– € / m² 4,– € / m²
Liegeplatz Kanu 80,– € 25,– €
Winterlager Halle 6 22,– € / m²
Winterlager außen 6 11,– € / m²

6 Die Liegeplatzgebühren berechnen sich für die Anlagen und Gelände wie folgt:
Bootslänge x Bootsbreite (jeweils aufgerundet auf den ½ Meter).

7 Das Angebot, als Gastlieger die Einrichtung des SCH zu nutzen, wird nur einmalig gewährt.