(Nur) bei Bedarf für den Erlaubniszeitraum 2014 bis 2023 am besten digital (PDF per E-Mail) an den Schriftführer Sven-Olaf Maack.
Ab 2024 dann wieder neue Anträge von allen für weitere 10 Jahre: Kreis Herzogtum Lauenburg: privatrechtliche Benutzungserlaubnis zum Befahren der Ratzeburger Seen
Nur zur Info: Wir haben beim Kreis Herzogtum Lauenburg angefragt (Stand: 22.01.2023), ob der Antrag ab 2024 auch medienbruchfrei online über das Bürgerportal möglich ist: https://kreis-rz.buergerportal.sh/buergerportal
Antwort vom 26.01 2023: “Auch beim Kreis Herzogtum Lauenburg werden nach und nach immer mehr Anträge in das Bürgerportal übernommen. Es finden zurzeit Gespräche statt, die technischen Voraussetzungen auch für die Benutzungserlaubnisse und die Genehmigungen für die Motorboote zu schaffen. Zum jetzigen Augenblick gehe ich davon aus, dass spätestens mit dem neuen Bewilligungszeitraum ab 2024 und den damit angepassten Befahrensregelungen der Online-Antrag zur Verfügung steht.”
Bitte beachten:
Infoschreiben 2022 Kreis Herzogtum Lauenburg zum Befahren des Ratzeburger Sees